Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 Allgemeines

 

1.1. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:


SolarToday: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung SolarToday Franchise B.V., eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 57507988.

 

Verbraucher: natürliche Person, die Produkte und/oder Dienstleistungen von SolarToday zum privaten Gebrauch erwirbt.

 

Nicht-Verbraucher: juristische oder natürliche Person, die kein Verbraucher ist.

 

Käufer: jede natürliche oder juristische Person, die Produkte und/oder Dienstleistungen von SolarToday erwirbt.

 

Produkte: Gegenstände, zu deren (Miet-)Kauf sich der Käufer gegenüber SolarToday verpflichtet, einschließlich Systeme zur Erzeugung von Solarenergie.

 

Dienstleistungen: die von oder im Namen von SolarToday erbrachte Serviceleistungen und Unterstützung – ob in Verbindung mit Produkten oder nicht – einschließlich Installation und Wartung.

 

Mietkaufvertrag: die Vereinbarung zwischen SolarToday und dem Käufer, in der die Bedingungen für den Mietkauf und die Installation des Produkts festgelegt sind.

 

1.2. Gilt eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Nicht-Verbraucher, so wird dies ausdrücklich angegeben.

 

1.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für und sind Bestandteil aller Angebote, Installationsarbeiten und Vereinbarungen von SolarToday.

 

1.4. Die Anwendbarkeit anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

1.5. SolarToday behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern bzw. zu ergänzen.

 

1.6. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht für nichtig oder anderweitig für nicht bindend erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in vollem Umfang in Kraft.

 

 

Artikel 2 Vertrag und Lieferung

 

2.1. Alle Angebote von SolarToday sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

 

2.2. Ein Angebot ist zwei Wochen lang gültig, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.

 

2.3. Jede Bestellung von Produkten und/oder Dienstleistungen gilt als Angebot des Käufers zum Abschluss eines Kaufvertrags unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SolarToday nimmt das Angebot unter Anwendung dieser Bedingungen an, sobald die Bestellung bestätigt wird.

 

2.4. Von SolarToday genannte (Liefer-)Fristen sind unverbindlich. Angegebene Liefertermine gelten niemals als verbindliche Fristen. Führt eine Änderung der Umstände – unabhängig davon, ob diese vorhersehbar war – zu einer Verzögerung, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Dies gilt unbeschadet der nachfolgenden Regelung zu höherer Gewalt. Bei verspäteter Lieferung ist SolarToday in Verzug zu setzen und es ist eine angemessene Nachfrist zur Lieferung einzuräumen.

 

2.5. Aus praktischen Gründen kann die Lieferung in Teillieferungen erfolgen.

 

2.6. Informationen, Abbildungen, mündliche Auskünfte, Angaben etc. in Bezug auf alle Angebote und wesentlichen Merkmale der Produkte werden möglichst genau dargestellt oder bereitgestellt. SolarToday garantiert jedoch nicht, dass sämtliche Angebote und Produkte vollständig mit den angegebenen Informationen übereinstimmen. Abweichungen berechtigen grundsätzlich nicht zu Schadensersatz und/oder Vertragsauflösung.

 

2.7. Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der vom Käufer erworbenen Produkte geht mit der Lieferung auf den Käufer über. Die Lieferung erfolgt auf die im Auftragsbestätigungsformular angegebene Weise und an dem dort angegebenen Ort oder gemäß dem vom Käufer vorgeschlagenen und von SolarToday schriftlich bestätigten Ort.

 

 

Artikel 3 Preis

 

3.1. Der Käufer schuldet den Preis, den SolarToday in der Auftragsbestätigung mitgeteilt hat. Offensichtliche Preisfehler, wie z. B. eindeutige Unrichtigkeiten, können auch nach Vertragsabschluss mit SolarToday korrigiert werden.

 

3.2. Falls nach dem Angebotsdatum ein oder mehrere Kostenelemente steigen – selbst bei vorhersehbaren Umständen – ist SolarToday berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Eine solche Preiserhöhung berechtigt den Nicht-Verbraucher nicht zur (teilweisen) Auflösung des Vertrags. Erfolgt eine Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss, kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 10 Tagen kündigen – es sei denn, die Preiserhöhung beruht auf gesetzlichen Bestimmungen oder der Vertrag sieht eine Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf vor.

 

3.3. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis in Euro bei Lieferung fällig. Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. SolarToday ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung des gesamten oder eines Teils des Kaufpreises zu verlangen, z. B. die vollständige Zahlung bei Auftragserteilung.

 

3.4. Kommt ein Verbraucher seiner Zahlungsverpflichtung nicht (rechtzeitig) nach, gerät er ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug. SolarToday ist in diesem Fall berechtigt, unbeschadet weiterer Rechte, den gesetzlichen Verzugszins auf den offenen Betrag zu erheben – ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung.

 

3.5. Muss SolarToday nach Fälligkeit der Rechnung Inkassomaßnahmen ergreifen, ist der Käufer verpflichtet, außergerichtliche Inkassokosten zu zahlen. Diese betragen mindestens 15 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch € 150,-. Die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen kann bis zur vollständigen Bezahlung ausgesetzt werden.

 

3.6. Nicht-Verbraucher sind ohne schriftliche Zustimmung von SolarToday nicht berechtigt, Beträge aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten.

 

 

Artikel 4 Eigentumsvorbehalt

 

4.1. Das Eigentum an allen von SolarToday an den Käufer gelieferten Produkten verbleibt bei SolarToday, solange der Käufer nicht sämtliche Zahlungsverpflichtungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber SolarToday erfüllt hat. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn sämtliche Verpflichtungen vollständig beglichen sind.

 

4.2. Solange das Eigentum an dem Produkt nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf dieser das Produkt weder verpfänden noch sicherungsübereignen oder Dritten in sonstiger Weise Rechte daran einräumen.

 

4.3. Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum des gelieferten Produkts bei SolarToday liegt, SolarToday unverzüglich zu informieren, falls über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ihm Zahlungsaufschub gewährt oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet wird oder eine Pfändung seiner Vermögensgegenstände erfolgt. Zudem ist er verpflichtet, dem Insolvenzverwalter oder dem vollstreckenden Gerichtsvollzieher mitzuteilen, dass das Produkt Eigentum von SolarToday ist.

 

4.4. Der Käufer verpflichtet sich ferner, SolarToday zu informieren, wenn er beabsichtigt, die unbewegliche oder bewegliche Sache zu veräußern, auf der sich das gelieferte Produkt befindet, solange das Eigentum noch bei SolarToday liegt. Ebenso ist er verpflichtet, dem Erwerber mitzuteilen, dass das Produkt Eigentum von SolarToday ist.

 

4.5. Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und als erkennbares Eigentum von SolarToday aufzubewahren.

 

 

Artikel 5 Rückforderung

 

5.1. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder gerät er in Zahlungsschwierigkeiten, ist SolarToday berechtigt, ohne vorherige Mahnung und/oder Inverzugsetzung die Produkte zurückzuholen und den Vertrag aufzulösen. Der Käufer erteilt SolarToday hierfür die ausdrückliche Erlaubnis, die Produkte – falls erforderlich – zu demontieren und zurückzunehmen, und verpflichtet sich, SolarToday jede hierzu notwendige Gelegenheit zu geben. Diese Zustimmung gilt auch für den Fall, dass eine Verbindung mit einem Grundstück oder eine ähnliche rechtliche Situation vorliegt (z. B. durch Einbau). Die Kosten für die Demontage und Rückholung trägt der Käufer. SolarToday ist bei der Entfernung der Produkte nicht verpflichtet, etwaig verlegte Leitungen, Zubehörteile o. Ä. zu entfernen oder bauliche Veränderungen rückgängig zu machen.

 

Artikel 6 Levering/installatie

 

6.1. Das Produkt wird vom Käufer selbst installiert und angeschlossen, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Installation durch SolarToday erfolgt.

 

6.2. Der Käufer ist gegenüber SolarToday verantwortlich für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Bereitstellung aller Einrichtungen, Maßnahmen bzw. Voraussetzungen, die für die Aufstellung und den Betrieb des zu montierenden Produkts erforderlich sind.

 

6.3. Unbeschadet der vorgenannten Regelungen stellt der Käufer – im Falle von durch SolarToday zu erbringenden Dienstleistungen – auf eigene Kosten und eigenes Risiko sicher, dass:


a) das Personal von SolarToday bzw. beauftragte Dritte nach Ankunft am Einsatzort Zugang erhalten und die Arbeiten während der normalen Arbeitszeiten – und wenn von SolarToday als notwendig erachtet, auch außerhalb dieser Zeiten – rechtzeitig und ohne Unterbrechung ausführen können, sofern SolarToday dies im Vorfeld mitteilt;


b) die Zufahrtswege zur Aufstellungsstelle für den benötigten Transport geeignet sind;


c) der vorgesehene Aufstellungsort für Lagerung und Montage geeignet ist;


d) alle notwendigen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen getroffen und aufrechterhalten werden, ebenso wie alle behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Rahmen der Montage/Installation eingehalten werden;


e) sich an der vorgesehenen Installationsstelle kein Asbest befindet;


f) SolarToday rechtzeitig über alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen verfügt und die für die Durchführung der Leistungen notwendigen Informationen durch den Käufer zur Verfügung gestellt werden.

 

6.4. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass von Dritten auszuführende Arbeiten und/oder Lieferungen, die nicht Teil der Montage- oder Installationsarbeiten von SolarToday oder deren Beauftragten sind, rechtzeitig und so durchgeführt werden, dass keine Verzögerung der Arbeiten von oder im Auftrag von SolarToday entsteht. Bei absehbarer Verzögerung hat der Käufer SolarToday unverzüglich zu informieren.

 

6.5. Schäden und Kosten, die durch eine nicht oder nicht rechtzeitige Erfüllung der in diesem Artikel genannten Voraussetzungen entstehen, trägt der Käufer.

 

6.6. Der Käufer trägt das Risiko für Schäden, die verursacht werden durch: unrichtige Angaben und/oder Anweisungen; fehlerhafte vom Käufer gewünschte Konstruktionen oder Verfahren; Mängel an vom Käufer bereitgestellten Materialien oder Werkzeugen; sowie Mängel an der (un)beweglichen Sache, an der die Arbeiten durchgeführt werden.

 

6.7. SolarToday bemüht sich, Dienstleistungen fristgerecht zu erbringen. Für direkte oder indirekte Schäden aufgrund nicht rechtzeitiger Ausführung übernimmt SolarToday keine Haftung.

 

6.8. SolarToday wird sich bemühen, die von ihr zu erbringenden Dienstleistungen als ordnungsgemäßer Auftragnehmer sorgfältig auszuführen.

 

6.9. Im Falle von Mehrleistungen ist SolarToday berechtigt, diese dem Käufer in Rechnung zu stellen. Mehrarbeiten werden – soweit möglich – frühzeitig schriftlich angekündigt. Der Käufer gilt als mit der Durchführung, den entstehenden Kosten sowie ggf. einer geänderten Lieferfrist einverstanden, sofern er nicht vor Beginn der Ausführung und spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Mitteilung durch SolarToday schriftlich widerspricht.

 

 

Artikel 7 Annahme und Widerrufsfrist beim Fernabsatzkauf

 

7.1. Der Käufer oder ein in seinem Auftrag handelnder Dritter hat die von SolarToday gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen.

 

7.2. Alle Beanstandungen im Zusammenhang mit einer Nichtübereinstimmung oder sichtbaren Abweichungen vom Vereinbarten sind von Nicht-Verbrauchern innerhalb von sieben Tagen nach dem Lieferdatum schriftlich bei SolarToday zu melden. Danach gelten die Produkte als angenommen.

 

7.3. Verbraucher müssen SolarToday innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung über eine Nichtübereinstimmung oder sichtbare Abweichungen vom Vereinbarten informieren. Danach gelten die Produkte als angenommen.

 

7.4. Sofern der Käufer die oben genannten Bedingungen erfüllt hat und nachgewiesen ist, dass die Produkte nicht dem Vereinbarten entsprechen, hat SolarToday das Recht, entweder die mangelhaften Produkte durch neue zu ersetzen, die betroffenen Produkte fachgerecht zu reparieren, den Kaufpreis zu erstatten und/oder den Rechnungsbetrag gutzuschreiben oder dem Käufer nach gegenseitiger Absprache einen Preisnachlass zu gewähren. Mit Erfüllung einer dieser Optionen gelten die Verpflichtungen von SolarToday im Hinblick auf die Lieferung als vollständig erfüllt. Diese Regelung berührt nicht die gesetzlichen Verbraucherrechte im Falle von Mängeln an Produkten.

 

7.5. Im Fall eines „Fernabsatzkaufs“ – das heißt: ein Vertrag mit einem Verbraucher, bei dem SolarToday bis zum Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (wie z. B. Internetverkauf) verwendet hat – gilt Folgendes: Verbraucher können den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware einseitig widerrufen. SolarToday kann eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs verlangen. Ein Widerruf ist ausgeschlossen bei Produkten, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden, für den Wiederverkauf ungeeignet geworden sind oder anderweitig benutzt wurden. Der Verbraucher trägt die Verantwortung und die Kosten für die Rücksendung. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Widerruf zurückerstattet. Die Rücksendekosten werden vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.

 

 

Artikel 8 Mietkaufverträge

 

8.1. Sofern ein Mietkaufvertrag vorliegt, gilt ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieses Artikels. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Artikel und anderen Bestimmungen haben die übrigen Bestimmungen Vorrang.

 

8.2. Der vom Käufer an SolarToday zu zahlende Kaufpreis für das Produkt sowie der Tilgungsplan sind im Mietkaufvertrag festgelegt.

 

8.3. Eine Funktionsstörung des Produkts berechtigt nicht zur Minderung der im Rahmen des Mietkaufvertrags geschuldeten Zahlungen.

 

8.4. Der Käufer verwahrt das Produkt auf eigene Rechnung und Gefahr. Er verpflichtet sich, das Produkt regelmäßig und fachgerecht warten zu lassen sowie ausreichend bei einer Versicherung seiner Wahl zu versichern. Der Käufer ist verpflichtet, bei Abschluss des Versicherungsvertrags – oder spätestens unverzüglich danach – die Versicherung über das Eigentumsrecht von SolarToday zu informieren und SolarToday einen Nachweis darüber vorzulegen.

 

8.5. Der Käufer ist verpflichtet, SolarToday den Verlust oder die Zerstörung des Produkts schriftlich mitzuteilen. SolarToday steht ein Pfandrecht an der Ersatzforderung zu, die an die Stelle des Produkts tritt. Dieses Pfandrecht entfällt, wenn der Käufer gleichwertige Sicherheit leistet.

 

8.6. Der Käufer ist verpflichtet, SolarToday oder von ihr beauftragten Dritten die Möglichkeit zu geben, das Produkt zu überprüfen.

 

 

Artikel 9 Garantien

 

9.1. SolarToday garantiert, dass die von ihr gelieferten Produkte und Dienstleistungen während des in der Angebotsunterlage und/oder auf der Website genannten Garantiezeitraums frei von Mängeln sind und den geltenden sowie von den Lieferanten festgelegten Spezifikationen entsprechen. Vom Lieferanten an SolarToday gewährte Garantien für Produkte werden stets an die Käufer weitergegeben. Sofern im Angebot und/oder auf der Website kein Garantiezeitraum genannt ist, gilt eine Garantiefrist von 6 Monaten. Weist ein Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb dieser Frist einen Mangel auf, wird SolarToday oder der jeweilige Lieferant diesen Mangel innerhalb angemessener Zeit kostenlos beheben oder – nach Wahl – das Produkt ersetzen. Nach Ablauf der Garantiezeit ist jegliche Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Garantiebedingungen berühren nicht die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern.

 

9.2. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf eine von außen kommende Ursache zurückzuführen ist und/oder nicht SolarToday anzulasten ist, darunter z. B. Unfälle, Beschädigungen, Kurzschlüsse, Missbrauch, unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Anwendung, mangelhafte oder unterlassene Wartung, eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen am Produkt – einschließlich solcher ohne Zustimmung von SolarToday – sowie Serviceleistungen oder Anpassungen durch nicht autorisierte Servicezentren.

 

9.3. Entstehen bei der Untersuchung eines Mangels – der nicht unter die Garantie fällt – Kosten, so trägt diese stets der Käufer. SolarToday bemüht sich, hierüber im Voraus zu informieren. Das Unterbleiben einer solchen Mitteilung entbindet den Käufer nicht von der Pflicht zur Kostentragung.

 

 

Artikel 10 Geistiges Eigentum

 

10.1. Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass sämtliche Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf alle gelieferten Produkte – einschließlich Entwürfen, Handbüchern, Dokumentationen, Berichten, dargestellten Informationen, Mitteilungen oder sonstigen Äußerungen im Zusammenhang mit den Produkten – bei SolarToday, deren Zulieferern oder anderen Rechteinhabern liegen.

 

10.2. Es ist dem Käufer nicht gestattet, diese Produkte zu kopieren, zu verändern, weiterzuverkaufen oder anderweitig in den Verkehr zu bringen, es sei denn, dies ergibt sich aus der Art der gelieferten Ware oder wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

 

 

 

Artikel 11 Haftung

 

11.1. SolarToday haftet ausschließlich im Rahmen der in diesem Artikel genannten Bestimmungen. Die gesetzliche, vertragliche und deliktische Haftung ist auf den vom Käufer an SolarToday für das betreffende Produkt oder die Dienstleistung gezahlten Preis beschränkt.

 

11.2. SolarToday übernimmt keine Haftung gegenüber dem Käufer für:

  • Schäden aufgrund von Mängeln oder Fehlern an Produkten und/oder Dienstleistungen, die von SolarToday innerhalb angemessener Frist ersetzt oder repariert wurden;
  • indirekte Schäden oder reine Vermögensschäden wie entgangener Umsatz oder Gewinn;
  • Schäden, die durch Befolgung von Ratschlägen und Anweisungen von SolarToday hätten vermieden werden können;
  • Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass SolarToday Materialien verwendet hat, die vom Käufer bereitgestellt oder spezifiziert wurden, oder gemäß den Anweisungen des Käufers gehandelt hat.

 

11.3. Der Käufer stellt SolarToday von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei – einschließlich des Eigentümers des Gebäudes – im Zusammenhang mit der Installation, Funktion und Anwesenheit der Geräte.

 

 

Artikel 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Auf alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge und daraus resultierenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

 

12.2. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht in Alkmaar zuständig. Für Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und SolarToday ist das Gericht zuständig, das nach den gesetzlichen Vorschriften für Verbraucher zuständig ist.

 

 

 

Artikel 13 Verschiedenes

 

13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts in Haarlem hinterlegt und auch auf der Website www.SolarToday.nl einsehbar.

 

13.2. Das Vertragsdatum ist maßgeblich für die auf den Vertrag anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.